VillacherTag

AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse der VT Zeitungs GmbH, wenn die Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners stehen, so wird ausdrücklich vereinbart, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VT Zeitungs GmbH Vorrang haben.

2.) Die VT Zeitungs GmbH nimmt Inserataufträge für die von ihr verlegten Medien entgegen. Der Auftrag kommt erst dann rechtswirksam zustande, wenn eine vom Geschäftsführer unterfertigte Auftragsbestätigung vorliegt oder das Inserat im betreffenden Medium erscheint.

3.) Anzeigen, die vom Auftraggeber grafisch gestaltet werden, können nur als druckfertige Dateien im PDF-Format angenommen werden. Bei druckfertigen Dateien können keinerlei Änderungen vorgenommen werden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass andere Dateiformate vom Auftragnehmer bearbeitet werden müssen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, hiefür ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber hat für vorgestaltete Anzeigen einen Probedruck (Proof) beizustellen, wobei Farbausdrucke nicht ausreichend sind. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Auftragnehmerin andernfalls für die Übereinstimmung der Farben nicht garantieren kann. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass durch das Druckverfahren Farbabweichungen möglich sind.

4.) Die VT Zeitungs GmbH ist berechtigt, bereits abgeschlossene Inserataufträge ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Der Auftraggeber verzichtet für diesen Fall auf allfällige Schadenersatz oder Gewährleistungsansprüche. Die VT Zeitungs GmbH hat aber bereits bezahlte Honorarbeträge zurückzuzahlen.

5.) Die VT Zeitungs GmbH leistet keine Gewähr dafür, dass von ihr entworfene Grafiken, Logos, etc. nicht gegen das Urheberrecht Dritter verstoßen. Für eventuelle Verstöße gegen Bestimmungen des Urheberrechtes oder des Markenschutzrechtes haftet die VT Zeitungs GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen grafischen Entwurf der VT Zeitungs GmbH auf eventuelle Verstöße gegen Rechte Dritter selbst zu prüfen.

6.) Bei nicht vollständiger Bezahlung von urheberrechtlich schützbaren Leistungen der VT Zeitungs GmbH verpflichtet sich der Auftraggeber, die Verwendung des von der VT Zeitungs GmbH entworfenen Logos, der Grafik, etc. zu unterlassen.

7.) Wenn der Auftraggeber vertragliche Nebenleistungen, wie z.B. die Übermittlung von Grafiken, Firmenwortlauten, Fotos, etc., nicht termingerecht erteilt, ist die VT Zeitungs GmbH von einer vereinbarten Lieferfrist frei.

8.) Wenn der Auftraggeber den Auftrag an die VT Zeitungs GmbH über elektronische Medien, wie Internet, E-Mail, etc., erbringt, gilt der Auftrag erst dann als angenommen, wenn eine nicht automatisierte Auftragsbestätigung beim Auftraggeber einlangt.

9.) Alle vereinbarten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Abgaben, insbesondere der Anzeigenabgabe und der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

10.) Die VT Zeitungs GmbH haftet nicht für das Einhalten von Erscheinungs- oder Lieferterminen für den Fall höherer Gewalt.

11.) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei Druckwerken geringfügige Farbabweichungen von der Druckvorlage produktionsbedingt möglich sind. Es wird darauf verzichtet, daraus irgendwelche Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche abzuleiten.

12.) Wenn nicht anders vereinbart sind Zahlungen binnen 8 Tagen fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der VT Zeitungs GmbH.

13.) Sollte die graphische Nachbearbeitung von Inseraten notwendig sein, um ein ordnungsgemäßes Druckergebnis zu erzielen, wird die VT Zeitungs GmbH den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren. Wenn dieser die Nachbearbeitung genehmigt, gilt die Nachbearbeitung als Zusatzleistung, die mit der Bezahlung des Inseratenpreises nicht abgegolten ist und gesondert verrechnet wird.

14.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch dann sinngemäß anzuwenden, wenn die VT Zeitungs GmbH als Vermittler von Inserataufträgen für andere Verlage tätig wird. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für Villach sachlich zuständige Gericht vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.

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